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523 Sylvan Ave, 5th Floor
Mountain View, CA 94041USA

Vorschriftszeichen (Gebots- & Vorrangzeichen)

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Vorschriftszeichen (Gebots- & Vorrangzeichen)

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen. Der Pfeil kann der jeweiligen örtlichen Verkehrslage entsprechend, z. B. senkrecht, gebogen, geneigt oder mit mehr als einer Spitze ausgeführt sein.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter gemäß den in § 2 Z 1 GGBG, BGBl. I Nr. 145/1998, angeführten Vorschriften befördert werden und die gemäß diesen Vorschriften mit orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen sind, nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und rechts
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen. Der Pfeil kann der jeweiligen örtlichen Verkehrslage entsprechend, z. B. senkrecht, gebogen, geneigt oder mit mehr als einer Spitze ausgeführt sein.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - links
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen. Der Pfeil kann der jeweiligen örtlichen Verkehrslage entsprechend, z. B. senkrecht, gebogen, geneigt oder mit mehr als einer Spitze ausgeführt sein.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus, bzw. links oder rechts
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen. Der Pfeil kann der jeweiligen örtlichen Verkehrslage entsprechend, z. B. senkrecht, gebogen, geneigt oder mit mehr als einer Spitze ausgeführt sein.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen. Der Pfeil kann der jeweiligen örtlichen Verkehrslage entsprechend, z. B. senkrecht, gebogen, geneigt oder mit mehr als einer Spitze ausgeführt sein.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen. Der Pfeil kann der jeweiligen örtlichen Verkehrslage entsprechend, z. B. senkrecht, gebogen, geneigt oder mit mehr als einer Spitze ausgeführt sein.
Radweg
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von einspurigen Fahrrädern nur den Radweg benützen dürfen.
Ende eines Radweges
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 16, 17, 17a, 19 und 22 zeigt das Ende des durch das Zeichen ausgedrückten Gebotes an. Ein solches Zeichen kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden.
Gehweg
Dieses Zeichen zeigt einen Gehweg an.
Geh- und Radweg
Diese Zeichen zeigen einen Geh- und Radweg an, und zwar ein Zeichen nach einen für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam zu benützenden Geh- und Radweg.
Geh- und Radweg - getrennt 
Rad rechts
Diese Zeichen zeigen einen Geh- und Radweg an, und zwar ein Zeichen nach einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Zeichen nach der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt).
Geh- und Radweg - getrennt
Rad links
Diese Zeichen zeigen einen Geh- und Radweg an, und zwar ein Zeichen nach einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Zeichen nach der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt).
Ende eines Geh- und Radweges
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 16, 17, 17a, 19 und 22 zeigt das Ende des durch das Zeichen ausgedrückten Gebotes an. Ein solches Zeichen kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden.
Ende eines Geh- und Radweges - getrennt
Rad rechts
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 16, 17, 17a, 19 und 22 zeigt das Ende des durch das Zeichen ausgedrückten Gebotes an. Ein solches Zeichen kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden.
Ende eines Geh- und Radweges - getrennt
Rad links
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 16, 17, 17a, 19 und 22 zeigt das Ende des durch das Zeichen ausgedrückten Gebotes an. Ein solches Zeichen kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden.
Reitweg
Dieses Zeichen zeigt einen Reitweg an.
Ende eines Gehweges
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 16, 17, 17a, 19 und 22 zeigt das Ende des durch das Zeichen ausgedrückten Gebotes an. Ein solches Zeichen kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden.
Unterführung
Dieses Zeichen zeigt an, dass Fußgänger die Unterführung benützen müssen und die Fahrbahn nicht überqueren dürfen.
vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Lenker von Fahrzeugen unbeschadet der Bestimmungen des § 20 über die Fahrgeschwindigkeit ab dem Standort des Zeichens nicht langsamer fahren dürfen, als mit der im Zeichen angegebenen Anzahl von Kilometern pro Stunde.
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 16, 17, 17a, 19 und 22 zeigt das Ende des durch das Zeichen ausgedrückten Gebotes an. Ein solches Zeichen kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden.
Umkehrgebot
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Lenker von Fahrzeugen an der betreffenden Straßenstelle umzukehren haben.
Schneeketten vorgeschrieben
Dieses Zeichen zeigt an, dass Kraftwagen, die auf der Straße fahren, an deren Beginn das Zeichen angebracht ist, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben müssen.
Ende der Schneekettenpflicht
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 16, 17, 17a, 19 und 22 zeigt das Ende des durch das Zeichen ausgedrückten Gebotes an. Ein solches Zeichen kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden.
Halt
Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
Vorrangstraße
Dieses Zeichen zeigt den Beginn und den Verlauf einer Vorrangstraße an. Wenn eine Vorrangstraße auf einer Kreuzung die Richtung ihres Verlaufes ändert, so ist der Verlauf der Vorrangstraße auf einer Zusatztafel nach § 54 Abs. 5 lit. e erkennbar zu machen.
Ende der Vorrangstraße
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Vorrangstraße an.
Vorrang geben
Dieses Zeichen zeigt an, dass gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Es ist vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr anzubringen, sofern nicht das Vorschriftszeichen „Halt" erforderlich ist.