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523 Sylvan Ave, 5th Floor
Mountain View, CA 94041USA

Vorschriftszeichen (Verbots- oder Beschränkungszeichen)

ver-fahrverbot

Vorschriftszeichen (Verbots- oder Beschränkungszeichen)

Fahrverbot (in beiden Richtungen)
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.
Geschwindigkeitsbeschränkung
(erlaubte Höchstgeschwindigkeit)
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung
Dieses Zeichen zeigt das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung an. Es ist nach jedem Zeichen gemäß Z 10a anzubringen und kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden. Es kann entfallen, wenn am Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung, sei es auch nicht aufgrund dieses Bundesgesetzes, beginnt.
Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen
Dieses Zeichen zeigt das Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen an, die für den betreffenden Straßenabschnitt durch Straßenverkehrszeichen kundgemacht worden sind.
Zonenbeschränkung
Ein solches Zeichen zeigt den Beginn einer Zone an, innerhalb der die durch das eingefügte Zeichen zum Ausdruck gebrachte Verkehrsbeschränkung gilt, wobei in einem Zeichen auch zwei Beschränkungen dargestellt werden können.
Ende einer Zonenbeschränkung
Ein solches Zeichen zeigt das Ende einer Zonenbeschränkung an. Es kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens (Z 11a) angebracht werden.
Halt Zoll
Dieses Zeichen zeigt eine Zollstelle an, bei der zwecks Zollkontrolle anzuhalten ist. Mit entsprechend geänderter Aufschrift zeigt das Zeichen auch andere Stellen an, an denen der Fahrzeuglenker anzuhalten und bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, z. B. „MAUT".
Parken verboten
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel „ANFANG" den Beginn und mit der Zusatztafel „ENDE" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet.
Halten und Parken verboten
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel „ANFANG" den Beginn und mit der Zusatztafel „ENDE" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet.
Wechselseitiges Parkverbot - ungerade Tage
Dieses Zeichen zeigt an, dass auf der Straßenseite, auf der dieses Zeichen angebracht ist, das Parken an ungeraden Tagen verboten ist.
Wechselseitiges Parkverbote - gerade Tage
Dieses Zeichen zeigt an, dass auf der Straßenseite, auf der dieses Zeichen angebracht ist, das Parken an geraden Tagen verboten ist.
Kurzparkzone
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Kurzparkzone an. Wird dieses Zeichen auf der linken Straßenseite angebracht, so bezieht sich die Kurzparkzonenregelung nur auf diese Straßenseite.
Ende der Kurzparkzone
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Kurzparkzone an.
Hupverbot
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Betätigung der Vorrichtungen zur Abgabe von Schallzeichen verboten ist, wenn zur Abwendung einer Gefahr von einer Person ein anderes Mittel ausreicht.
Reitverbot
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Reiten verboten ist.
Verbot für Fußgänger
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Betreten für Fußgänger verboten ist.
Einfahrt verboten
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Einfahrt verboten ist.
Einbiegen nach links verboten
Diese unter Z 3a und 3b angeführten Zeichen zeigen je nach der Richtung des Pfeiles an, dass das Einbiegen in die nächste Querstraße nach rechts oder links verboten ist.
Einbiegen nach rechts verboten
Diese unter Z 3a und 3b angeführten Zeichen zeigen je nach der Richtung des Pfeiles an, dass das Einbiegen in die nächste Querstraße nach rechts oder links verboten ist.
Umkehren verboten
Dieses Zeichen zeigt an, dass an der betreffenden Straßenstelle oder Kreuzung das Umkehren verboten ist.
Überholen verboten
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. Es ist auf beiden Seiten der Fahrbahn anzubringen.
Ende des Überholverbotes
Dieses Zeichen zeigt das Ende des Überholverbotes (Z. 4a) an.
Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten
Dieses Zeichen zeigt an, dass mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. Es ist auf beiden Seiten der Fahrbahn anzubringen.
Ende der Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge
Dieses Zeichen zeigt das Ende des Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge (Z. 4c) an.
Wartepflicht bei Gegenverkehr
Dieses Zeichen zeigt an, dass der Lenker eines in der durch den roten Pfeil bezeichneten Fahrtrichtung fahrenden Fahrzeuges bei Gegenverkehr zu warten hat.
Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist.
Fahrverbot für Motorräder
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit allen einspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist.
Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit allen Kraftfahrzeugen verboten ist.
Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit allen Arten von Anhängern verboten ist. Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Anhängers die im Zeichen angegebene Länge überschreitet.
Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
Diese Zeichen zeigen an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist.
Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Gewichtsangabe
Diese Zeichen zeigen an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist.
Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Längenangabe
Diese Zeichen zeigen an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist.
Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit Anhänger verboten ist. Die Gewichtsangabe bedeutet, dass das Mitführen von Anhängern verboten ist, deren Gesamtgewicht das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Der Verkehr von Sattelkraftfahrzeugen und von Zugmaschinen mit einem Anhänger ist jedoch gestattet.
Fahrverbot für Fuhrwerke
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Einfahrt für Fuhrwerke (§ 2 Abs. 1 Z 21) verboten ist.
Fahrverbot für Tankkraftfahrzeug
Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter gemäß den in § 2 Z 1 GGBG, BGBl. I Nr. 145/1998, angeführten Vorschriften befördert werden und die gemäß diesen Vorschriften mit orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen sind, verboten ist.
Fahrverbot für Omnibusse
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Omnibussen verboten ist.
Fahrverbot für Omnibusse mit Gewichtsangabe
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Omnibussen verboten ist.
Fahrverbot für Omnibusse mit Längenangabe
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Omnibussen verboten ist.
Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrrädern und mit Motorfahrrädern verboten ist. Das Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet. Für die Lenker von Motorfahrrädern gilt überdies die Z 8b.
Fahrverbot für Motorfahrräder
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Motorfahrrädern mit laufendem Motor sowie das Laufenlassen der Motore solcher Fahrzeuge am Stand verboten ist. Das Schieben dieser Fahrzeuge ohne laufenden Motor ist jedoch gestattet.
Fahrverbot für Fahrräder
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrrädern verboten ist; das Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet.
Fahrverbot für über ...m breite Fahrzeuge
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Breite die im Zeichen angegebene Breite überschreitet, verboten ist.
Fahrverbot für ...m hohe Fahrzeuge
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Höhe die im Zeichen angegebene Höhe überschreitet, verboten ist. Es kann oberhalb der Fahrbahn entsprechend der vorhandenen Höhe angebracht werden.
Fahrverbot für Fahrzeuge mit über ...t Gesamtgewicht
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet, verboten ist.
Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit über ...t Achslast
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren Achslast die im Zeichen angegebene Achslast überschreitet, verboten ist.