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Location
523 Sylvan Ave, 5th Floor
Mountain View, CA 94041USA

Hinweiszeichen

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Hinweiszeichen

Einbahnstraße
Dieses Zeichen zeigt eine Einbahnstraße an und weist in die zulässige Fahrtrichtung.
Straßenbahn biegt bei Gelb oder Rot ein 
Dieses Zeichen an einem Abspanndraht für Oberleitungen von Schienenfahrzeugen zeigt an, dass auf geregelten Kreuzungen Schienenfahrzeuge bei „Gelb" bzw. bei „Rot" in der durch die Spitze angezeigten Richtung einbiegen.
Sackgasse
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Durchfahrt durch eine Straße nicht möglich ist. Es kann der Anlage der Straße entsprechend angebracht werden.
Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten
Dieses Zeichen an einer Straßenlaterne weist darauf hin, dass sie noch während der Dunkelheit abgeschaltet wird.
Vorwegweiser
Diese Zeichen zeigen den Straßenverlauf und wichtige Abzweigungen an. Ein solches Zeichen ist 150 m bis 250 m vor der Kreuzung anzubringen. Straßen mit Vorrang werden mit breiten, andere Straßen mit schmalen Strichen angezeigt. Außer den Ortsnamen können auch die Straßennummern und Symbole angebracht werden.
Vorwegweiser
Diese Zeichen zeigen den Straßenverlauf und wichtige Abzweigungen an. Ein solches Zeichen ist 150 m bis 250 m vor der Kreuzung anzubringen. Straßen mit Vorrang werden mit breiten, andere Straßen mit schmalen Strichen angezeigt. Außer den Ortsnamen können auch die Straßennummern und Symbole angebracht werden.
Vorwegweiser
Diese Zeichen zeigen den Straßenverlauf und wichtige Abzweigungen an. Ein solches Zeichen ist 150 m bis 250 m vor der Kreuzung anzubringen. Straßen mit Vorrang werden mit breiten, andere Straßen mit schmalen Strichen angezeigt. Außer den Ortsnamen können auch die Straßennummern und Symbole angebracht werden.
Wegweiser
Diese Zeichen zeigen im Bereich einer Kreuzung die Richtung an, in der ein Ort liegt. Sie dürfen auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten läßt.
Wegweiser
Dieses Zeichen zeigt im Bereich einer Kreuzung die Richtung an, in der Einrichtungen anderer Verkehrsträger, ausgenommen Seilbahnen und Lifte, liegen. Es darf auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten läßt. Auf dem Zeichen können auch Symbole und Entfernungen angegeben werden.
Wegweiser zu Lokal- oder Bereichszielen
Diese Zeichen zeigen im Bereich einer Kreuzung die Richtung an, in der bedeutende Ziele innerhalb eines Ortsgebietes oder Gebiets- oder Landschaftsziele liegen. Ein Zeichen dieser Art und Ausführung ist auch zu verwenden, wenn die Richtung zu Seilbahnen und Liften angezeigt wird. Diese Zeichen dürfen auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten läßt.
Wegweiser
Dieses Zeichen zeigt vor einer Kreuzung den Weg zu einer Autobahn oder Autostraße an. Das Zeichen ist 150 m bis 250 m vor der Kreuzung anzubringen.
Wegweiser
Diese Zeichen zeigen im Bereich einer Kreuzung den Weg zu einer Autobahn oder Autostraße an. Sie dürfen auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten läßt.
Vorwegweiser Anschlussstelle
(Seitliche Ausführung)
Diese Zeichen zeigen den weiteren Verlauf einer Autobahn oder Autostraße und die nächste Ausfahrt an. Dieses Zeichen ist etwa 1000 m, vor dem Beginn einer Ausfahrt aus einer Autobahn oder Autostraße anzubringen.
Orientierungstafel
(Seitliche Ausführung)
Diese Zeichen zeigen den weiteren Verlauf einer Autobahn oder Autostraße und die nächste Ausfahrt an. Dieses Zeichen ist etwa 700 m vor dem Beginn einer Ausfahrt aus einer Autobahn oder Autostraße anzubringen.
Orientierungstafel Touristische Ziele
(Seitliche Ausführung)
Dieses Zeichen zeigt den weiteren Verlauf einer Autobahn oder Autostraße und die nächste Ausfahrt an. Dieses Zeichen wird etwa 400 m vor dem Beginn einer Ausfahrt aus einer Autobahn oder Autostraße angebracht.
Vorwegweiser Anschlussstelle
Diese Zeichen zeigen den weiteren Verlauf einer Autobahn oder Autostraße und die nächste Ausfahrt an. Dieses Zeichen ist etwa 1000 m vor dem Beginn einer Ausfahrt zu einer anderen Autobahn oder Autostraße anzubringen.

Erster Ausfahrtswegweiser Anschlusstelle
(Überkopfausführung Kragarm)
Diese Zeichen zeigen eine Ausfahrt aus einer Autobahn oder Autostraße an. Dieses Zeichen ist am Beginn der Ausfahrt, auf der linken Seite anzubringen.
Ausfahrtswegweiser - Autobahn oder Autostrasse
Diese Zeichen zeigen eine Ausfahrt aus einer Autobahn oder Autostraße an. Dieses Zeichen wird am Ende der Ausfahrt auf der linken Seite angebracht.
Ausfahrtswegweiser - Autobahn oder Autostrasse
Diese Zeichen zeigen eine Ausfahrt aus einer Autobahn oder Autostraße an. Dieses Zeichen wird am Ende der Ausfahrt auf der linken Seite angebracht.
Orientierungstafel - Autobahn oder Autostrasse
Dieses Zeichen zeigt Entfernungen auf Autobahnen oder Autostraßen an.
Vorankündigung einer Umleitung
Dieses Zeichen kündigt den Verlauf einer Umleitung an. Im Zeichen kann angegeben werden, ob die Umleitung für alle Fahrzeuge oder nur für bestimmte Fahrzeugarten oder für bestimmte andere Umstände gilt (zB nur für Fahrzeuge, deren Höhe oder deren Gesamtgewicht ein bestimmtes Ausmaß überschreitet). Außerdem kann die Länge der Umleitungsstrecke angegeben werden.
Umleitung Rechteckwegweiser
Diese Zeichen zeigen eine Umleitung des Verkehrs an. Ist auf einem solchen Zeichen ein Symbol für eine bestimmte Fahrzeugart angebracht, so bedeutet dies, dass die Umleitung nur für Fahrzeuge der betreffenden Fahrzeugart gilt.
Wechsel der Richtungsfahrbahn
Diese Zeichen kündigen auf Straßen mit Richtungsfahrbahnen einen Wechsel der Richtungsfahrbahn an, und zwar ein Zeichen das die Überleitung des Verkehrs von einer dann gesperrten Richtungsfahrbahn auf die Gegenfahrbahn. Auf den Zeichen ist die Anzahl und der Verlauf der zur Verfügung stehenden Fahrstreifen anzuzeigen. In den Pfeilen können auch Hinweise auf Beschränkungen oder Verbote enthalten sein. Auf den Zeichen können auch Entfernungsangaben angebracht werden.
Wechsel der Richtungsfahrbahn
Diese Zeichen kündigen auf Straßen mit Richtungsfahrbahnen einen Wechsel der Richtungsfahrbahn an, und zwar ein Zeichen das die Rückleitung zum getrennten Richtungsverkehr. Auf den Zeichen ist die Anzahl und der Verlauf der zur Verfügung stehenden Fahrstreifen anzuzeigen. In den Pfeilen können auch Hinweise auf Beschränkungen oder Verbote enthalten sein. Auf den Zeichen können auch Entfernungsangaben angebracht werden.
Ortstafel
Dieses Zeichen gibt den Namen eines Ortes an und ist jeweils am Beginn des verbauten Gebietes anzubringen. Ein Gebiet ist dann verbaut, wenn die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar ist.
Ortsende
Dieses Zeichen ist auf der Rückseite des Zeichens „Ortstafel" anzubringen; dem Zeichen kann ein Hinweis auf die Entfernung bis zum nächsten Ort mit Verkehrsbedeutung beigefügt werden.
Internationaler Hauptverkehrsweg
Dieses Zeichen zeigt den Verlauf eines internationalen Hauptverkehrsweges an. Ein internationaler Hauptverkehrsweg ist eine Vorrangstraße.
Straße mit Vorrang
Dieses Zeichen zeigt die Nummer (§ 43 Abs. 5) einer Vorrangstraße an.
Parken
Dieses Zeichen kennzeichnet einen Parkplatz oder einen Parkstreifen.
Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel kann eine besondere Art des Aufstellens der Fahrzeuge für das Parken (Schräg- oder Querparken) angegeben werden; in einem solchen Fall kann die Bodenmarkierung entfallen.
Zum Parkplatz
Pfeil rechtsweisend
Dieses Zeichen weist auf einen Parkplatz hin.
Pannenbucht
Dieses Zeichen zeigt eine Pannenbucht an; das Abstellen eines Fahrzeuges in einer Pannenbucht ist nur bei Pannen, in Notfällen oder bei Gefahr oder für Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes erlaubt.
Pannenbucht mit Kennzeichnung
Dieses Zeichen zeigt eine Pannenbucht an; das Abstellen eines Fahrzeuges in einer Pannenbucht ist nur bei Pannen, in Notfällen oder bei Gefahr oder für Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes erlaubt.
Spital
Dieses Zeichen weist auf eine Heilstätte oder auf ein Krankenhaus hin. Jeder Lärm ist zu vermeiden; es muss damit gerechnet werden, dass Kranke und Gebrechliche die Straße überqueren.
Straße ohne Vorrang
Dieses Zeichen zeigt die Nummer (§ 43 Abs. 5) einer nicht zur Vorrangstraße erklärten Straße an.
Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung
Dieses Zeichen zeigt eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Freilandstraßen an. Ein für eine bestimmte Straßenart beigefügtes Symbol bedeutet, dass für diese Straßenart abweichend von der für die übrigen Freilandstraßen geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung die neben dem Symbol angegebene Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.
Voranzeiger für Einordnen
Dieses Zeichen zeigt an, wie sich der Lenker eines Fahrzeuges vor der nächsten Kreuzung auf Grund der dort angebrachten Bodenmarkierungen einzuordnen haben wird. Orientierungsangaben können beigefügt werden.
Voranzeiger für Einbiegen
Diese Zeichen zeigen eine besondere Verkehrsführung, insbesondere für das Linkseinbiegen, an, wenn im Zuge der betreffenden Straße Fahrtrichtungsbeschränkungen (zB ein Linkseinbiegeverbot) verordnet sind. Bei besonderen Verkehrsführungen wegen vorübergehender Bauarbeiten sind die Zeichen mit gelbem Grund auszuführen.
Voranzeiger für Einbiegen
Diese Zeichen zeigen eine besondere Verkehrsführung, insbesondere für das Linkseinbiegen, an, wenn im Zuge der betreffenden Straße Fahrtrichtungsbeschränkungen (zB ein Linkseinbiegeverbot) verordnet sind. Bei besonderen Verkehrsführungen wegen vorübergehender Bauarbeiten sind die Zeichen mit gelbem Grund auszuführen.
Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
Diese Zeichen zeigen den Verlauf und die Veränderung von Fahrstreifen an. Die Anzahl und die Darstellung der Pfeile hat den tatsächlichen Verhältnissen zu entsprechen. In den Pfeilen können Hinweise auf Beschränkungen, Verbote oder Gebote enthalten sein.
Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
Diese Zeichen zeigen den Verlauf und die Veränderung von Fahrstreifen an. Die Anzahl und die Darstellung der Pfeile hat den tatsächlichen Verhältnissen zu entsprechen. In den Pfeilen können Hinweise auf Beschränkungen, Verbote oder Gebote enthalten sein. Auf den Zeichen können auch Entfernungsangaben angebracht werden.
Fahrstreifenverminderung
Dieses Zeichen zeigt eine Fahrstreifenverminderung im Sinne des § 11 Abs. 5 an; es ist der Art der Verminderung entsprechend auszuführen.
Straße für Omnibusse
Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr benützt werden darf.
Ende einer Straße für Omnibusse
Fahrstreifen für Omnibusse
Dieses Zeichen zeigt einen den Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifen an, für dessen Benützung die Bestimmungen der Z 24 sinngemäß gelten. Falls es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, sind auf diesem Zeichen durch Fahrstreifenkennzeichnung und Pfeile die Fahrstreifen anzugeben, die für den übrigen Verkehr zur Verfügung stehen.
Ende eines Fahrstreifens für Omnibusse
Fahrradstraße
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Fahrradstraße an und bedeutet, dass hier die besonderen Bestimmungen des § 67 gelten.
Radweg ohne Benützungspflicht
Dieses Zeichen zeigt einen Radweg an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss.
Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht
Diese Zeichen zeigen einen Geh- und Radweg an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss, und zwar ein Zeichen einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg.
Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht - getrennt Rad links
Diese Zeichen zeigen einen Geh- und Radweg an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss, und zwar ein Zeichen einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Zeichen der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt).
Ende einer Fahrradstraße
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 26, 27 und 28 zeigt das Ende der jeweiligen Fahrradstraße oder Radfahranlage an.
Ende eines Radweges ohne Benützungspflicht
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 26, 27 und 28 zeigt das Ende der jeweiligen Fahrradstraße oder Radfahranlage an.
Ende eines Geh- und Radweges ohne Benützungspflicht
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 26, 27 und 28 zeigt das Ende der jeweiligen Fahrradstraße oder Radfahranlage an.
Ende eines Geh- und Radweges ohne Benützungspflicht - getrennt Rad links
Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 26, 27 und 28 zeigt das Ende der jeweiligen Fahrradstraße oder Radfahranlage an.
Kennzeichnung eines Schutzweges
Dieses Zeichen kennzeichnet einen Schutzweg (§ 2 Abs. 1 Z 12), bei dem ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes nicht vorhanden sind. Es ist beim Schutzweg anzubringen, und zwar auf Einbahnstraßen an beiden Seiten, auf anderen Straßen an der rechten Seite. Wenn jedoch die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, ist statt der seitlichen Anbringung die Anbringung des Zeichens über dem Schutzweg zulässig.
Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt
Dieses Zeichen kennzeichnet eine Radfahrerüberfahrt (§ 2 Abs. 1 Z 12a), bei der ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes nicht vorhanden sind. Für die Anbringung dieses Zeichens gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der Z 2a sinngemäß.
Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt
Diese Zeichen zeigen einen Schutzweg und eine unmittelbar daneben liegende Radfahrerüberfahrt an, wobei die Symbole entsprechend der Sicht des ankommenden Verkehrs anzuordnen sind. Eines dieser Zeichen kann jeweils an Stelle von zwei Zeichen gemäß Z 2a und 2b verwendet werden.
Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges
Diese Zeichen zeigen einen Schutzweg und eine unmittelbar daneben liegende Radfahrerüberfahrt an, wobei die Symbole entsprechend der Sicht des ankommenden Verkehrs anzuordnen sind. Eines dieser Zeichen kann jeweils an Stelle von zwei Zeichen gemäß Z 2a und 2b verwendet werden.
Erste Hilfe
Dieses Zeichen weist auf einen Hilfsposten hin, der für die Leistung erster Hilfe ausgerüstet ist. Wird dieses Zeichen nicht beim Hilfsposten selbst angebracht, so ist auf einer Zusatztafel oder in weißer Farbe auf dem Zeichen selbst in die Richtung des Hilfspostens zu weisen und die Entfernung anzugeben.
Gottesdienst
Dieses Zeichen weist auf Einrichtungen für Gottesdienste hin. Im blauen Feld des Zeichens oder auf einer Zusatztafel können nähere Angaben über Art, Ort und Zeit des Gottesdienstes angegeben werden (Symbole, Schriftzeichen, Ziffern). Dieses Zeichen darf nur innerhalb des Ortsgebietes angebracht werden. Die Kosten für die Anbringung und Erhaltung dieses Zeichens sind von demjenigen zu tragen, der die Anbringung des Zeichens beantragt.
Pannenhilfe
Dieses Zeichen weist auf eine Reparaturwerkstätte hin. Wenn nötig, ist auf Zusatztafeln oder in weißer Farbe auf dem Zeichen selbst die Art der Werkstätte und die Entfernung bis zur Werkstätte anzugeben und in die Richtung der Werkstätte zu weisen.
Verkehrsrundfunk
Dieses Zeichen informiert über den örtlichen Frequenzbereich von Radiostationen, die Verkehrsinformationen durchgeben. Es entspricht dem Zeichen gemäß Z 4 mit der Maßgabe, dass in dem weißen Feld der Name der Radiostation und anstelle der Entfernungsangabe der jeweilige örtliche Frequenzbereich anzugeben ist.
Telefon
Dieses Zeichen weist auf eine Fernsprechstelle hin. Wenn nötig, ist auf einer Zusatztafel oder mit weißer Farbe auf dem Zeichen selbst in die Richtung der Fernsprechstelle zu weisen und die Entfernung bis zur Fernsprechstelle anzugeben.
Tankstelle
Dieses Zeichen weist auf eine Tankstelle hin. Auf einer Zusatztafel kann die Entfernung bis zur Tankstelle sowie die Marke des Treibstoffes auch in anderen Farben angegeben werden. Die Anbringung des Markenzeichens unter diesem Zeichen ist zulässig. Auf derselben Straße darf dieses Zeichen jedoch innerhalb einer Entfernung von 1000 m nur einmal in der gleichen Fahrtrichtung angebracht werden.
Taxistandplatz
Dieses Zeichen weist auf einen Taxistandplatz hin.
Ende des Gegenverkehrs
Dieses Zeichen zeigt an, dass mit dem angekündigten (§ 50 Z 14) ausnahmsweisen Gegenverkehr nicht mehr gerechnet zu werden braucht.
Wartepflicht für den Gegenverkehr
Dieses Zeichen zeigt an, dass der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges gemäß § 52 Z 5 zu warten hat.
Autobahn
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Autobahn an.
Ende der Autobahn
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Autobahn an.
Autostraße
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Autostraße an.
Ende der Autostraße
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Autostraße an.
Fußgängerzone
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Fußgängerzone an. Es bedeutet gleichzeitig, dass hier jeglicher Fahrzeugverkehr verboten ist, sofern sich aus § 76a nichts anderes ergibt. Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden.
Ende der Fußgängerzone
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Fußgängerzone an. Es darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden.
Wohnstraße
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Wohnstraße an und bedeutet, dass hier die besonderen Bestimmungen des § 76b gelten. Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden.
Ende der Wohnstraße
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Wohnstraße an und bedeutet, dass die besonderen Bestimmungen des § 76b nun nicht mehr gelten und dass dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben ist. Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden.
Begegnungszone
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Begegnungszone an und bedeutet, dass hier die besonderen Bestimmungen des § 76c gelten. Wurde in der Begegnungszone die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gemäß § 76c Abs. 6 auf 30 km/h erhöht, ist auf dem Zeichen die Zahl „20" durch die Zahl „30" zu ersetzen.
Ende einer Begegnungszone
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Begegnungszone an und bedeutet, dass die besonderen Bestimmungen des § 76c nun nicht mehr gelten. Wurde in der Begegnungszone die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gemäß § 76c Abs. 6 auf 30 km/h erhöht, ist auf dem Zeichen die Zahl „20" durch die Zahl „30" zu ersetzen.
Tunnel
Dieses Zeichen zeigt einen Tunnel an, in dem die Bestimmungen des § 8b gelten. Es ist vor dem Portal eines jeden Tunnels mit einer Länge von mehr als 500 m anzubringen.