(neu: hochrückstrahlend)
Dieses VZ, das dem Fahrzeuglenker die vorgegebene(n) Fahrtrichtung(en) anzeigt, muss in einem angemessenen Abstand vor der Stelle bzw. Kreuzung stehen, für die es gilt. Ist an einer Stelle auf einer bestimmten Seite vorbeizufahren, so muss der Pfeil unter 45° schräg nach unten in diese Richtung weisen. Soll das Gebot nur für eine bestimmte Gruppe von Verkehrsteilnehmern gelten, so ist das durch einen Schriftzug im blauen Feld oder auf einer Zusatztafel kundzumachen.
Dieses VZ darf auch nur auf der Fahrbahn stehen (z.B. vor einem Hindernis). Weiters kann es für die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs notwendig sein, bei Querstraßen vor der Einmündung in einen Baustellen- oder Umleitungsbereich mit geänderter Verkehrsführung diese VZ anzubringen und so dem Verkehrsteilnehmer die Orientierung erleichtern.