Die maximal zulässige Länge einer Engstelle richtet sich nach folgenden Parametern:
Leistungsfähigkeit
Rückstaulängen unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (benachbarte Kreu zungen, Eisenbahnkreuzungen, unübersichtliche Straßenstellen usw.)
Möglichkeit der Sperre von Einfahrten in die Engstelle
Einengungslängen von mehr als 500 m sind nur in begründeten Ausnahmefällen einzurichten. Die Planung hat gemäß RVS 05.04.32 und ÖNORM V 2006 zu erfolgen.
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