Sind im Baustellenbereich Bodenmarkierungen aufzubringen, bestehen je nach Linienart unterschiedliche
Darstellungsmöglichkeiten, für welche nachfolgende Längsabstände gelten:
- Randlinie
– Markierung: durchgehende Linie, mindestens 10 cm breit
– Markierungsknöpfe: 10 m
- Leitlinie
– Markierung: mindestens 10 cm breit
Die Längsabmessungen haben der bestehenden Bodenmarkierung zu entsprechen.
– Markierungsknöpfe bei
6 m Strichlänge: 4 Knöpfe alle 2 m
3 m Strichlänge: 4 Knöpfe alle 1 m
- Sperrlinie
– Markierung: durchgehende Linie, mindestens 12 cm breit
– Markierungsknöpfe: 2 m
in Überleitungs- oder
Verschwenkungsbereichen: 1 m
– Fahrstreifenbegrenzer: 9 m
- Sind im Baustellenbereich entgegengesetzte Fahrtrichtungen durch Bodenmarkierung zu trennen, gibt es folgende Möglichkeiten:
– Sperrlinie
– Doppelte Sperrlinie
– Fahrstreifenbegrenzer: 15 m mit zusätzlicher Bodenmarkierung
15 m und zusätzlich Markierungsknöpfe 2 m
9 m
Markierungsknöpfe und Fahrstreifenbegrenzer, die während des Bestehens der Arbeitsstelle beschädigt werden oder verloren gehen, sind zu ersetzen, wenn die beabsichtigte Wirkung durch die verbleibenden Einrichtungen nicht mehr erreicht wird.