Straßenverkehrszeichen, die den fließenden Kraftfahrzeugverkehr betreffen, müssen entweder mit rückstrahlendem Material ausgestattet oder bei Dunkelheit beleuchtet sein.
Ergänzungen:
Sowohl Erkennbarkeit als auch Rückstrahlwirkung müssen stets vorhanden sein. Das heißt, Beschädigungen, Verformungen und Alterungen sind nur bis zu einem bestimmten Ausmaß zulässig.